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Andreas Breitner (Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei): Polizistinnen und Polizisten müssen auf die gesellschaftliche Solidarität vertrauen können

Oldenburg i.H. – Verkehrskontrollen von so genannten Reichsbürgern gestalten sich für Polizeibeamtinnen und -beamte oft sehr schwierig und anspruchsvoll. Nicht selten enden sie vor Gericht. So wie im nachfolgenden Fall, der am vergangenen Freitag vor dem Amtsgericht Oldenburg i.H. verhandelt wurde und nach zwei Prozesstagen mit der Verurteilung eines angeblich „staatenlosen“ Mannes aus Neustadt i.H. endete:

 Acht Monate auf Bewährung und 1.000 Euro an eine karitative Organisation sowie ein Schmerzensgeld von 800 Euro an eine verletzte Polizistin: So lautet vor dem Oldenburger Amtsgericht das Urteil gegen Rudi M. (Name geändert), einem Mann aus der sogenannten „Reichsbürger-Szene“, der unter anderem wegen Widerstands gegen beziehungsweise tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung angeklagt war.

Der 62-Jährige hatte im vergangenen Jahr im Verlaufe einer Verkehrskontrolle zwei Polizeibeamte beleidigt, bedroht, und attackiert. Eine Polizistin war durch einen Faustschlag verletzt worden.

Auch bei zwei in der Angelegenheit anberaumten Verhandlungsterminen hatte sich der angeklagte Neustädter demonstrativ provokant verhalten. So war er nicht bereit, sich - trotz Aufforderung durch die Richterin - während der Verhandlung hinzusetzen und blieb letztlich an der Anklagebank stehen.

Selbst bei den Angaben zu seiner Person nannte er lediglich seinen Vornamen, sein Alter und erklärte sich „staatenlos“.

Die Tatvorwürfe wegen Beleidigung, Bedrohung eines Polizisten sowie Angriff und Verletzung einer Polizistin weist der Angeklagte zurück und beklagt seinerseits ein unrechtmäßiges und unverhältnismäßiges Vorgehen der Beamten.

Begonnen hatte alles, als im Januar vergangenen Jahres Sabine L. (Name geändert), eine Bekannte des Angeklagten, mit ihrem Pkw von einer Streifenbesatzung in Oldenburg zur Verkehrskontrolle gestoppt wird. Bei der Überprüfung verweigert sie den kontrollierenden Beamten, Fahrzeugschein und Führerschein auszuhändigen. Die Frau bleibt im Pkw, verweist die Polizisten auf dessen amtliche Kennzeichen und ist auch nicht bereit, ihre Identität feststellen zu lassen. Letztlich bleibt den Streifenbeamten nichts anderes übrig, die Scheibe des Pkw einzuschlagen, um die Frau aus dem Auto herauszuholen.

Im weiteren Verlauf erscheint die von den kontrollierenden Polizisten angeforderte personelle Unterstützung an der Kontrollstelle: Eine Beamtin soll eine Durchsuchung der Fahrerin vornehmen, weil diese ihr Portemonnaie mit den Ausweispapieren zuvor in ihren Hosenbund gesteckt hatte, berichtet der als Zeuge zur Verhandlung vorgeladene Hauptkommissar Thomas P. (Name geändert). Der Bitte der 55-jährigen Fahrzeugführerin, die ohne festen Wohnsitz ist, mit Rudi M. einen Freund von ihr als Zeugen und Beistand zu informieren, entsprechen die Polizisten sogar. Wenig später erscheint der unterrichtete Rudi M. und wendet sich gleich an die Beamten. Es kommt zu einem heftigen Wortwechsel, bei dem der Angeklagte das Vorgehen der Polizisten moniert und deren Maßnahmen behindert. Der Neustädter erwartet von den Uniformträgern, ihm ihre Dienstausweise zu zeigen. Konfrontiert mit dem Hinweis, dass er sich selbst nicht ausgewiesen habe, begegnet der Angeklagte, dass er weder Personalausweis noch Führerschein mitgeführt habe.

Im weiteren Verlauf wendet sich der Hauptkommissar vom streitbaren Mann ab und begibt sich in den Streifenwagen. Dort warten seine Kollegin und Sabine L. (Name geändert) im Fahrzeug. Um ohne weitere Störungen die Identität der Fahrzeugführerin festzustellen, wollen die Beamten mit ihr zur Dienststelle.

Unvermittelt steht Rudi M. neben dem Streifenwagen und klopft an die Seitenscheibe der Fahrerseite, droht sogar, sie einschlagen zu wollen.

Daraufhin verlässt der Hauptkommissar Thomas P. den Einsatzwagen, so dass sich der Polizist und der aggressiv auftretende Rudi M. von Angesicht zu Angesicht neben dem Fahrzeug gegenüberstehen. Verbal immer lauter werdend, nähert sich Rudi M. zusehends dem Beamten, beschimpft die beiden Polizisten als „bezahlte Söldner“. Wie der Polizist Thomas P. weiter berichtet, habe Rudi M. danach die Schutzweste des Beamten an den Schultern ergriffen, ihn weiter bedrängt und an den Streifenwagen gedrückt.

Hinter dem jetzigen Angeklagten stehend, habe sie eingegriffen, als dieser offensichtlich ansetzte, ihrem Kollegen einen Schlag ins Gesicht zu versetzen, berichtet die miteingesetzte Polizistin Anne K. (Name geändert). Um das zu verhindern, habe sie den zum Schlag angesetzten Arm des Angeklagten festgehalten.

Darauf habe sie der angeklagte Rudi M. weggeschubst, so dass sie hingefallen sei. Jedoch habe sie sich gleich wieder aufgerichtet und den Arm des Angeklagten ergriffen, berichtet die Hauptkommissarin der Richterin.

Wie die Beamtin weiter darstellt, habe der renitente Rudi M. dann ausgeholt, um ihr einen Schlag ins Gesicht zu versetzen. Nur dank eines Reflexes gelang es der Polizistin, das Schlimmste zu verhindern. Mit der Faust traf der Angeklagte sie „nur“ am Jochbein. „Der Schlag war zielgerichtet“, lässt die Polizistin aber keinen Zweifel an den Absichten des Angeklagten. Sie trug Blutungen aus dem Mund, Prellungen und Kopfschmerzen davon.

Eine Passantin, die als Zeugin aussagt, bestätigt dem Gericht die Schilderungen der Beamten. Der Angeklagte habe zuvor ihr gegenüber von Polizeigewalt gesprochen und sie sogar angehalten, sich als unbeteiligte Zeugin zur Verfügung zu stellen. Anders als vom Angeklagten erwartet, unterstreicht die Zeugin vor Gericht jedoch, dass die Version der beiden Polizisten der Wahrheit entsprochen hätte, insbesondere auch die körperlichen Angriffe durch den Angeklagten. Der Schlag ins Gesicht der Beamtin sei keinesfalls eine Abwehrbewegung des Angeklagten gewesen, sagt die 22-jährige Zeugin.

Am Ende schenkt die Richterin den nachvollziehbaren Schilderungen der Beamten und Zeugen Glauben. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung wird der angeklagte Rudi M. zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, muss zudem 1.000 Euro an den Betreuungsverein Ostholstein sowie ein Schmerzensgeld von 800 Euro an die verletzte Polizistin zahlen.

Übrigens! Auch die Ehefrau von Rudi M. war zu Beginn der Verhandlung dabei, erlebt den Urteilsspruch jedoch nicht mehr im Gerichtssaal. Das uneinsichtige Verhalten und die Missachtung von Weisungen veranlasst die Richterin zunächst, die Ehefrau mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro zu belegen und schon nach kurzer Zeit sogar des Saals zu verweisen.

Wie zu erwarten, reagiert Rudi M. auch nach dem Urteilsspruch weiter sehr uneinsichtig und lässt seinem Unmut freien Lauf. Ob das Urteil Rechtskraft erlangen wird, ist vor diesem Hintergrund fraglich.

Von den damaligen Ereignissen zeigt sich der erfahrene Polizist Thomas P. auch nach der Verhandlung noch beeindruckt. Er habe in seiner 44-jährigen Dienstzeit noch nie so ein arrogantes, überhebliches und vor allem respektloses Verhalten gegenüber der Polizei erlebt“, berichtet P. „Mit dem Urteil ist aber deutlich gemacht worden, dass sich der Staat so ein Verhalten, gerade im Bereich von Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, nicht gefallen lässt. Das ist ein wichtiges Signal“, zeigt sich der Hauptkommissar nach der Gerichtsverhandlung erleichtert.

Und auch der Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei (HUPF) ist betroffen. „Dieser Sachverhalt zeigt erneut, mit welchen außergewöhnlichen Ansprüchen und unberechenbaren Gefahren der berufliche Alltag von Polizistinnen und Polizisten verbunden ist. Auch wenn die Beamtin nur durch Glück keine schwereren Verletzungen erlitten hat, so sind aber exakt derartige Fälle, für die unser Fonds vormals von den Initiatoren ins Leben gerufen worden ist“, sagt Andreas Breitner, Vorsitzender des Fonds.

Polizistinnen und Polizisten im Streifen-, Einsatz- und Ermittlungsdienst würden sich in dieser Gesellschaft täglich und rund um die Uhr für die Sicherheit und Ordnung einsetzen und dafür vielfältige Belastungen hinnehmen, schlimmstenfalls sogar ihre Gesundheit und auch ihr Leben riskieren. „Wenn sie dann als Repräsentanten des Staates körperlich oder auch seelisch verletzt werden, müssen sie auf die gesellschaftliche Solidarität vertrauen können“, unterstreicht der ehemalige Innenminister.

Thomas Gründemann

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