„Diese Tat ist unfassbar. Hier wurde eine schwere Verletzung oder gar Tötung einer Polizistin oder eines Polizisten nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern war offenbar gewollt. Insofern ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, den Steinwurf als versuchtes Tötungsdelikt einzustufen nur konsequent“, so Andreas Breitner.
In der Nacht vom 1. auf den 2. Juni war gegen 0:45 Uhr auf eine Streifenwagenbesatzung des 3. Polizeireviers Kiel, die den Vorplatz des Mehrfamilienhauses am Kurt-Schumacher-Platz befahren hatte, ein Pflasterstein geworfen worden, der auf Kopfhöhe die Frontscheibe des Streifenwagens durchschlug. Bei dem Stein, der im Dunkel der Nacht aus einem Wohnhaus heraus auf das Einsatzfahrzeug der Polizei geworfen worden war, handelte es sich um ein ca. 10x20x5 Zentimeter großes Bruchstück einer Gehwegplatte. Im beschädigten Streifenwagen hatten sich zur Tatzeit zwei Einsatzkräfte befunden, die zuvor zu einer Ruhestörung alarmiert worden waren. Durch den Steinwurf von einem höhergelegenen Balkon eines Mehrfamilienhauses war die auf dem Beifahrersitz befindliche 25-jährige Polizeibeamtin an der Hand und am Sprunggelenk verletzt worden und war nicht mehr dienstfähig, während der 59-jährige Fahrer des Einsatzfahrzeugs mit dem Schrecken davonkam. Die Tat sei ein weiterer trauriger Beleg dafür, dass die Gefahr ständiger Wegbegleiter von Polizistinnen und Polizisten im Streifen- und Einsatzdienst sei, unterstrich Andreas Breitner. „Es ist nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass nicht noch Schlimmeres passiert ist. Wir hoffen, dass die körperlichen Verletzungen der Beamtin schnell verheilen. Aber für die beiden arglosen Polizisten ist solch ein Geschehnis sicherlich auch ein Trauma, das sie erst einmal verarbeiten müssen. Das darf nicht vergessen werden“, sagte der Vorsitzende des Polizeihilfsfonds.
Text/Symbolfoto: Thomas Gründemann