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Widerstand gegen Polizeibeamtinnen und -beamte

Tätliche Angriffe zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und –beamte im Jahr 2022

KIEL. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2022 bei der Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen 603 Widerstandshandlungen gemäß § 113 StGB und 653 tätliche Angriffe zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gemäß § 114 StGB registriert.

09.11.2023 Pressemitteilung der GdP

GdP zu Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten 2022

Kopelke: Wir brauchen dringend mehr Unterstützung im Dienst

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in den festgestellten Zahlen und Daten des Bundeslagebild 2022 eine dramatische Entwicklung der Gewalt gegenüber Einsatzkräften. Die Arbeit in Sicherheitsbehörden für die Menschen in unserem Land ist gefährlicher denn je.

„Mehr Fälle von Gewalt gegenüber uns Uniformträgern, mehr Opfer in den eigenen Reihen. Ich bin erschrocken über das, was wir im Dienst erleben“, stellt der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke fest.

Die GdP sieht vor allem die langfristige Entwicklung als besorgniserregend und weist auf jüngste Geschehnisse auf den Straßen in der Bundesrepublik hin: „Die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland ist angespannt. Wir erleben mehr Einsätze im Alltag, mehr verbotene Versammlungen, Veranstaltungen und Großeinsätze zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. All diese Einsätze sind gefährlich. Wir brauchen mehr Unterstützung der Dienstherren in den Ländern und im Bund.“

Mit konkreten Maßnahmen streben wir Veränderungen an, die den Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen sicherstellen. Von der Sicherstellung der strafrechtlichen Verfolgung von Übergriffen durch die Dienstherren bis hin zur gesamtgesellschaftlichen Thematisierung in bundesweiten Runden Tischen: wir als GdP präsentieren einen ganzheitlichen Lösungsansatz. Ein zentraler Bestandteil unserer Vorschläge ist der bundesweite Roll-Out spezialisierter Sonderstaatsanwaltschaften, die gezielt Gewalt gegen Beschäftigte verfolgen werden. Wir setzen uns ebenfalls für eine verbesserte Personalausstattung bei Justiz und Staatsanwaltschaften ein, um effektive Maßnahmen und schlussendlich auch schnelle Verurteilungen zu gewährleisten. Darüber hinaus schlagen wir vor, das Melderecht anzupassen, um Auskunftssperren für Beschäftigte der Polizei zu erleichtern und diese auch darüber vor Anfeindungen zu schützen. Die GdP setzt sich nachdrücklich für eine nachhaltige Veränderung ein und fordert die Unterstützung aller gesellschaftlichen Akteure, um gemeinsam eine sicherere Arbeitsumgebung für unsere Polizistinnen und Polizisten zu schaffen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interressenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit 200.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik. 

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | 030 - 399921-113

 

Mehr als 42.000 Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten im Jahr 2022
Pressemitteilung 03.11.2023: Bundeskriminalamt veröffentlicht Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte 2022“

Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte
Bundeslagebild 2022 - Bundeskriminalamt

Anm.: Die Erfüllung des Tatbestandes des § 114 StGB erfordert lediglich den Angriff während einer Diensthandlung; diese muss im Gegensatz zum Tatbestand des § 113 StGB jedoch nicht zur Durchsetzung einer hoheitlichen Maßnahme vorgenommen werden.
 
Dabei wurden 456 Polizeibeamtinnen und -beamte bei Widerstandshandlungen verletzt, sechs davon schwer. Das bedeutet, dass es durchschnittlich jeden Tag in Schleswig-Holstein mehr als drei Übergriffe gegeben hat und dabei jeweils mindestens ein Polizist/eine Polizistin verletzt wurde.
 
Im Jahr 2022 wurden wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (113 StGB) insgesamt 598 und wegen tätlichem Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (114 StGB) 587 Strafanzeigen gestellt. An 466 Arbeitstagen waren Polizeibeamtinnen und –beamte in 2022 nach einer Verletzung bei Widerstandshandlungen bzw. bei Gewalt gegen Polizeibeamte dienstunfähig.

 
Registrierte Taten nach Regionen:

Polizeidirektion Lübeck
Tätliche Angriffe (114 StGB) / Widerstand § 113 StGB
Lübeck 123/134
Ostholstein 35/48
 
Polizeidirektion Kiel
Tätliche Angriffe (114 StGB) / Widerstand § 113 StGB
Kiel 108/62
Kreis Plön 18/15
 
Polizeidirektion Bad Segeberg
Tätliche Angriffe (114 StGB) / Widerstand § 113 StGB
Pinneberg 70/69
Segeberg 41/43
 
Polizeidirektion Flensburg
Tätliche Angriffe (114 StGB) / Widerstand § 113 StGB
Flensburg 44/15
Nordfriesland 35/27
Schleswig-Flensburg 20/22
 
Polizeidirektion Neumünster
Tätliche Angriffe (114 StGB) / Widerstand § 113 StGB
Neumünster 28/30
Rendsburg-Eckernförde 36/29
 
Polizeidirektion Ratzeburg
Tätliche Angriffe (114 StGB) / Widerstand § 113 StGB
Herzogtum Lauenburg 24/30
Stormarn 30/52
 
Polizeidirektion Itzehoe
Tätliche Angriffe (114 StGB) / Widerstand § 113 StGB
Dithmarschen 22/11
Steinburg 19/16
 
*Die o. a. Daten beinhalten Antworten des schleswig-holsteinischen Innenministeriums auf die Anfragen des FDP-Landtagsabgeordneten Bernd Buchholz.

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