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KIEL. Die Nachricht vom gewaltsamen Tod des Mannheimer Polizisten hat auch beim schleswig-holsteinischen „Hilfs- und Unterstützungsfonds für im Dienst verletzte Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not“ Entsetzen und Betroffenheit ausgelöst.
„Wir teilen die Trauer aller Polizistinnen und Polizisten über den schmerzlichen Verlust ihres jungen Kollegen“, unterstreicht Andreas Breitner, Vorsitzender des Polizeihilfsfonds, kurz „HUPF“.

 

Die Tat erinnere in schmerzvoller Weise auch an den Anlass zur Gründung des Polizeihilfsfonds in Schleswig-Holstein vor 23 Jahren. Es war im Februar 1997 die Ermordung des Polizisten Stefan Grage durch einen Neonazi auf dem A 24-Rastplatz Roseburg im Kreis Herzogtum Lauenburg.
Der schleswig-holsteinischen Polizei wurde dabei auf tragische Weise bewusst gemacht, welche großen und unberechenbaren Gefahren mit dem Streifen- und Einsatzdienst verbunden sind.
Als Folge des gewaltsamen Todes des damals erst 33-jährigen Beamten vom Möllner Autobahnrevier, der für die Landespolizei eine Zäsur bedeutete, wurde die gemeinnützige Einrichtung auf Initiative der Gewerkschaft der Polizei ins Leben gerufen, um im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten beziehungsweise deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer Zuwendung zu helfen.
„In einem Bruchteil von Sekunden müssen Polizistinnen und Polizisten oft ad hoc entscheiden, wie zu reagieren ist“, so der HUPF-Vorsitzende und ehemalige Innenminister. Zum Alltag der Polizei gehörten schnelle Entscheidungen mit großer Tragweite bis hin zu Grundrechtseingriffen aber auch eigener Gefährdung“, unterstreicht Andreas Breitner.
„Neben den steigenden Zahlen der Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten ist vor allem bedenklich, dass die tätlichen Angriffe offenbar auch schwerer und gravierender werden“, so Andreas Breitner.
In seiner Funktion als Vorsitzender des Hilfsfonds führe er oft Gespräche mit verletzten Polizistinnen und Polizisten. Dabei erfahre er viel über das Befinden der Beamtinnen und Beamten, die als Repräsentanten des Staates im Dienste der Allgemeinheit stünden und sich betroffen über die körperliche wie verbale Gewalt gegen sich zeigten, so der Vorsitzende des Polizeihilfsfonds.
Andreas Breitner abschließend: „Die Polizistinnen und Polizisten wünschen sich zu Recht mehr Respekt. Schließlich stehen sie tagtäglich für die Sicherheit dieser Gesellschaft und riskieren dafür oft ihre Gesundheit und notfalls sogar ihr Leben.“ Den Angehörigen des in Mannheim getöteten Polizeibeamten sprach er sein Beileid aus.

 

HINTERGRUND
Der Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei hat seit Bestehen im Jahr 2001 in über 300 Fällen bei Polizeibeamtinnen und -beamten, die bei Einsätzen Opfer von gewalttätigen Angriffen wurden und sich dabei schwere Verletzungen zugezogen hatten, Unterstützung durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden Zuwendungen in Höhe von ca. 280.000 € ausgekehrt.
Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei Andreas Breitner: "Wir sind uns darüber im Klaren, dass diese Unterstützung weder eine Verarbeitung der Erlebnisse noch eine Wiedergutmachung darstellen kann. Sie ist aber ein Zeichen gesellschaftlicher Solidarität." Nach Angaben des Innenministeriums wurden im vergangenen Jahr insgesamt 1.303 Gewaltdelikte gegen Polizistinnen und Polizisten registriert, davon 635 Widerstandshandlungen und 668 tätliche Angriffe. Im Jahr 2022 lag die Zahl noch bei 1.256 Gewaltdelikten (603/653). Darüber hinaus gab es laut Ministerium im Jahr 2023 sechs einfache und 26 gefährliche Körperverletzungen sowie einen Totschlag zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten. Auch besonders erschreckend: An 1.301 Tagen waren Polizistinnen und Polizisten im vergangen Jahr als Folge von Gewalteinwirkungen dienstunfähig. Die Anzahl hat sich damit im Vergleich zum Jahr 2022 mehr als verdoppelt (466). Das bedeutet, dass es durchschnittlich 2023 wieder jeden Tag in Schleswig-Holstein mehr als drei Übergriffe gegeben hat.

Der Hilfsfonds arbeitet rein ehrenamtlich; Vorstandsmitglieder sind neben dem Vorsitzenden Andreas Breitner Dr. Bernd Buchholz, Jörg Hansen, Uwe Müller und Karl-Hermann Rehr. Der Hilfsfonds verfügt über Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen, sowie von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängte Bußgelder und Geldstrafen.

Die Kontoverbindung des Hilfs- und Unterstützungsfonds lautet:
PSD Bank Nord eG IBAN: DE26 2009 0900 3395 0146 00 BIC: GENODEF1P08

V.i.S.d.P. Hilfs- und Unterstützungsfonds, Thomas Gründemann, Telefon: 0171 530 1227

Anschrift:
Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte
und deren Familien in Not e.V.
c/o Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel
Tel. 0431-17091
Fax 0431-17092

 

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