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Polizeihilfsfonds (HUPF) erschrocken über Ergebnisse einer Kleinen Anfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte im Jahr 2023

 

KIEL. Die neuesten Zahlen über die weiterhin zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte in Schleswig-Holstein, die aus den Antworten des Innenministerium zur Kleinen Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Bernd Buchholz hervorgehen, machen den „Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not“, kurz „HUPF“,  fassungslos.

So wurden nach Angaben des Innenministeriums im vergangenen Jahr insgesamt 1.303 Gewaltdelikte gegen Polizistinnen und Polizisten registriert, davon 635 Widerstandshandlungen und 668 tätliche Angriffe. Im Jahr 2022 lag die Zahl noch bei 1.256 Gewaltdelikten (603/653). Darüber hinaus gab es laut Ministerium im Jahr 2023 sechs einfache und 26 gefährliche Körperverletzungen sowie einen Totschlag zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten. Auch besonders erschreckend: An 1.301 Tagen waren Polizistinnen und Polizisten im vergangen Jahr als Folge von Gewalteinwirkungen dienstunfähig. Die Anzahl  hat sich damit im Vergleich zum Jahr 2022 mehr als verdoppelt (466).

Diese Zahlen sind nach Auffassung des Polizeihilfsfonds eine Schande.  „Es ist kaum zu glauben und macht wütend, dass die Aggressivität gegen die Polizistinnen und Polizisten weiter von Jahr zu Jahr zunimmt“, zeigte sich Andreas Breitner, der Vorsitzende des „HUPF“, betroffen.  Nach wie vor sei es insbesondere eine gesellschaftliche Aufgabe, dieser schlimmen Entwicklung auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten als Repräsentanten des Staats Einhalt zu gebieten. Die Bevölkerung stehe in der deutlichen Mehrheit  hinter der Polizei und ihrer schwierigen Arbeit. Das würden Umfragen jährlich beweisen. „Gerade deshalb darf es bei der Verfolgung und Ahndung von Aggressionsdelikten gegen Polizistinnen und Polizisten keine Nachsicht geben“, unterstreicht Breitner.  Durch seine persönlichen Begegnungen wisse er, wie schlecht es den betroffenen Polizistinnen und Polizisten nach der im Dienst erlebten Gewalt gehe. Da seien einerseits die körperlichen Schäden, die die Einsatzkräfte erleiden würden und die oft eine längere Dienstunfähigkeit nach sich zögen.  Andererseits dürften auch die seelischen Folgen nicht vernachlässigt werden, so Breitner. „Das wird uns in Gesprächen mit den im Dienst verletzten Beamtinnen und Beamten  immer wieder vor Augen geführt“, berichtet der HUPF-Vorsitzende und ehemaligen Innenminister.

Deshalb werde der Polizeihilfsfonds 23 Jahre nach seiner Gründung sogar mehr denn je gebraucht. Die Übergabe von Zuwendungen, zumeist Erholungs- und Betreuungsmaßnahmen, an im Dienst verletzte Polizistinnen und Polizisten  seien für ihn stets besondere Momente. „Man merkt den Betroffenen immer an, wie gut es ihnen tut, auch nach Genesung noch einmal detailliert über die Geschehnisse zu sprechen, die zu ihrer Verletzung im Dienst geführt haben“, so Andreas Breitner weiter. Und die Zuwendungen durch den Hilfsfonds empfänden die damit bedachten Beamtinnen und Beamtinnen als das, was sie sind, nämlich ein Zeichen der gesellschaftlichen Anteilnahme und der Solidarität mit ihnen. Der Polizeihilfsfonds als gemeinnütziger Verein bedenke mit seinen Zuwendungen im Dienst schwer verletzte Polizistinnen und Polizisten, aber auch deren Familien und Angehörigen. Die Spenden an den Fonds kämen überwiegend von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der schwierigen Arbeit und den Problemlagen der Polizei verpflichtet fühlten. Beim Thema „Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten“ sei aber auch  die dienstliche Unterstützung des Polizeihilfsfonds  wichtig. „Deshalb ist es für den Polizeihilfsfonds gut zu wissen, die Spitze des Innenministeriums und der Landespolizei an seiner Seite zu haben“, so Andreas Breitner.

Text und Bild: Thomas Gründemann 

Gewalt gegen Einsatzkräfte 2023
Antwort des Innenministeriums Schleswig-Holstein 2024“

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