Spendenkonto: PSD Bank   IBAN: DE26 2009 0900 3395 0146 00

Die Übergabe erfolgte im Innenministerium Kiel.

 

Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds Andreas Breitner, Minister a.D., hat heute gemeinsam mit Ministerin Sabine Sütterlin-Waack im Innenministerium an zwei Polizeibeamte Zuwendungen für Kur- und Betreuungsmaßnahmen übergeben (Foto).

 

Fall 1: Der 46-jährige Beamte Christoph G. war am 27. März 2023 in Preetz Zeuge, als eine Frau in einer brennenden Wohnung, die sie aufgrund der Flammenentwicklung nicht mehr verlassen konnte, vor seinen Augen verbrannte. Er konnte ihr zuvor nicht helfen. Bis zu ihrem Flammentod versuchte er, die Frau durch Gespräche zu beruhigen. Er erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung und musste sich in fachärztliche Behandlung begeben. Der Beamte G. erhält für sich und seine Familie einen 10-tägigen Kur- und Betreuungsaufenthalt im August 2024 in Bischofswiesen in Bayern.

Fall 2: Der 28-jährige Beamte Tobias K. verfolgte am 9. September 2023 in Kiel-Gaarden eine tatverdächtige Person, die sich einer polizeilichen Kontrolle entziehen wollte. Bei der Verfolgung verletzte er sich bei einem Sturz erheblich an Knie und Armen und war daraufhin 134 Kalendertage dienstunfähig. Der Beamte K. erhält für sich und seine Begleitung einen 11-tägigen Kur- und Betreuungsaufenthalt im bayrischen Bad Aibling.

Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre 2001 zur Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten bzw. deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist, unter die Arme zu greifen.

Der Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei hat seit Bestehen in über 300 Fällen bei Polizeibeamtinnen und -beamten, die bei Einsätzen Opfer von gewalttätigen Angriffen wurden und sich dabei schwere Verletzungen zugezogen hatten, Unterstützung durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden Zuwendungen in Höhe von ca. 280.000 € ausgekehrt.

Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei Andreas Breitner: "Wir sind uns darüber im Klaren, dass diese Unterstützung weder eine Verarbeitung der Erlebnisse noch eine Wiedergutmachung darstellen kann. Sie ist aber ein Zeichen gesellschaftlicher Solidarität." Nach Angaben des Innenministeriums wurden im vergangenen Jahr insgesamt 1.303 Gewaltdelikte gegen Polizistinnen und Polizisten registriert, davon 635 Widerstandshandlungen und 668 tätliche Angriffe. Im Jahr 2022 lag die Zahl noch bei 1.256 Gewaltdelikten (603/653). Darüber hinaus gab es laut Ministerium im Jahr 2023 sechs einfache und 26 gefährliche Körperverletzungen sowie einen Totschlag zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten. Auch besonders erschreckend: An 1.301 Tagen waren Polizistinnen und Polizisten im vergangen Jahr als Folge von Gewalteinwirkungen dienstunfähig. Die Anzahl hat sich damit im Vergleich zum Jahr 2022 mehr als verdoppelt (466). Das bedeutet, dass es durchschnittlich 2023 wieder jeden Tag in Schleswig-Holstein mehr als drei Übergriffe gegeben hat.

Allein in Kiel hat es im abgelaufenen Jahr 122 Angriffe (2022: 108) gegen Polizeibeamtinnen und –beamte und 84 Widerstandshandlungen (2022: 62) gegeben. Der Hilfsfonds arbeitet rein ehrenamtlich; Vorstandsmitglieder sind neben dem Vorsitzenden Breitner, Minister a.D. Dr. Bernd Buchholz, Jörg Hansen Uwe Müller, früherer Polizeidirektor im Landespolizeiamt und Karl-Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer der GdP Schleswig-Holstein a.D. Der Hilfsfonds verfügt über Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen, sowie von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängte Bußgelder und Geldstrafen.

Die Kontoverbindung des Hilfs- und Unterstützungsfonds lautet:

PSD Bank Nord eG IBAN: DE26 2009 0900 2902 9836 00 BIC: GENODEF1P08

Text: Karl-Hermann Rehr

Foto: Thomas Gründemann

Haben Sie Fragen oder Anregungen?
Sprechen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns!

+49 (0) 431 - 122 10 28